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   BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17   

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https://dejure.org/2018,50233
BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17 (https://dejure.org/2018,50233)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2018 - 3 AZR 547/17 (https://dejure.org/2018,50233)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 3 AZR 547/17 (https://dejure.org/2018,50233)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Betriebs-Berater

    Versorgungsberechtigung von angestellten nach Fusion

  • bag-urteil.com

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Senate an den Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts; Versorgungsregelung für Versorgungsempfänger nach deren Überleitung auf einen durch Fusion entstandenen neuen Versorgungsträger; Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen in der betrieblichen ...

  • rewis.io

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter; Versorgungsregelungen; Versorgung nach Bundes- oder Landesrecht; Fusion der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

  • rechtsportal.de

    Bindung der Senate an den Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Versorgungsregelungen - Versorgung nach Bundes- oder Landesrecht - Fusion der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 646
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - Rn. 57, BVerfGE 130, 52) .

    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (BVerfG 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - Rn. 58, BVerfGE 130, 52) .

    Im Bereich der Beamtenbesoldung folgt aus den in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass Beamte eines Dienstherrn mit gleichen oder vergleichbaren Dienstposten derselben Laufbahn in der Regel gleich zu besolden sind (BVerfG 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - Rn. 59, BVerfGE 130, 52) .

    Das Bemühen, Ausgaben zu sparen, reicht zwar im Besoldungsrecht regelmäßig nicht aus, um eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Personengruppen zu rechtfertigen; ergänzende fiskalische Erwägungen sind jedoch durchaus zulässig (BVerfG 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - Rn. 60, BVerfGE 130, 52) .

    Zu beanstanden ist, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen; von Verfassungs wegen zu prüfen ist dagegen nicht, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (BVerfG 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - Rn. 61, BVerfGE 130, 52) .

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Die Beklagte hat die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungs-Angestellten einschließlich der im Ruhestand befindlichen ehemaligen Dienstordnungs-Angestellten nach Art. 1 § 5 Satz 2 LSV-NOG iVm. § 144 Satz 1 SGB VII geregelt (vgl. hierzu BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 147, 138 zu § 351 Abs. 1 RVO) .

    Zwar handelt es sich bei Art. VIII § 1 Abs. 1 2. BesVNG um zwingende gesetzliche Vorgaben, von denen der Sozialversicherungsträger nicht - auch nicht zugunsten der Dienstordnungs-Angestellten und Versorgungsempfänger - abweichen darf (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 31 mwN, BAGE 147, 138) .

    Ob für die Beurteilung der Angemessenheit ihrer Bezüge diese Grundsätze jedoch entsprechend gelten, weil die Rechtsverhältnisse der Dienstordnungs-Angestellten nach den gesetzlichen Vorgaben trotz der Statusunterschiede materiell weitgehend so auszugestalten sind wie Beamtenverhältnisse (bejahend für das Dienstordnungsrecht der RVO BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 47 mwN, BAGE 147, 138) , kann dahinstehen, denn diese Grundsätze sind nicht verletzt.

    Das bedeutet, dass auch die Alters- und Hinterbliebenenversorgung so zu bemessen ist, dass sie einen angemessenen Lebensunterhalt garantiert (vgl. etwa BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 48 mwN, BAGE 147, 138) .

    Die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt, soweit nicht besondere - vorliegend nicht ersichtliche und vom Kläger auch nicht dargetane - Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. etwa BVerfG 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - Rn. 138 mwN; BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 50, BAGE 147, 138) .

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 160, 255) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. statt vieler BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 255) .

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 160, 255 zu §§ 351 ff. RVO) .

    Sie folgt vielmehr ausschließlich aus der in der Dienstordnung enthaltenen Verweisung auf die versorgungsrechtlichen Regelungen für Bundesbeamte (ausführlich hierzu vgl. BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 21, BAGE 160, 255) .

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Der primärrechtliche Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters wird durch Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303 vom 2. Dezember 2002 S. 16; im Folgenden Richtlinie 2000/78/EG) konkretisiert (vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 21, 28, 33; BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 - Rn. 22, BAGE 138, 346) .

    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 -) und in der Rechtssache "Prigge ua." (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 -) geklärt, sodass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.]) .

  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Ob ein Grund iSd. Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Halbs. 2 Ziff. i Richtlinie 2000/78/EG gegeben ist, der eine Diskriminierung wegen des Alters ausschließt, ist von den nationalen Gerichten zu prüfen (vgl. EuGH 14. März 2017 - C-157/15 - [Achbita/G4S Secure Solutions] Rn. 34 ff.) .
  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Bei einer solchen Sachlage kann daher eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, verfassungsrechtlich geboten sein (vgl. BVerfG 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 ua. - Rn. 105 mwN, BVerfGE 140, 240) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 -) und in der Rechtssache "Prigge ua." (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 -) geklärt, sodass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.]) .
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt, soweit nicht besondere - vorliegend nicht ersichtliche und vom Kläger auch nicht dargetane - Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. etwa BVerfG 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - Rn. 138 mwN; BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 860/11 - Rn. 50, BAGE 147, 138) .
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 -) und in der Rechtssache "Prigge ua." (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 -) geklärt, sodass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.]) .
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
    bb) Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. etwa BVerfG 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 - Rn. 66, BVerfGE 145, 304) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 360/12

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

  • Drs-Bund, 13.02.2001 - BT-Drs 14/5314
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

  • LAG Hamm, 07.06.2017 - 5 Sa 751/16

    Errichtung einer bundesunmittelbaren Körperschaft; Weitergeltung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2023 - 5 Sa 140/22

    Versorgung - Beitrittsgebiet - Dienstordnungs-Angestellter

    Sobald der Vertrag geschlossen ist, wirkt die Dienstordnung in ihrer jeweiligen Fassung gesetzesgleich auf das Dienstverhältnis ein (vgl. BAG 16.10.2018 - 3 AZR 547/17 - Rn. 19 mwN).
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